Er zeige sich etwa bei der Informationsverarbeitung verlangsamt, und bei der einmaligen Vermittlung von viel Information komme es zur Überforderung. Schliesslich geht aus den Suva-Akten hervor, dass der Beschwerdegegner vom 3. März bis 21. April 2022 fürsorgerisch untergebracht werden musste, wobei ärztlich kurz zuvor Realitäts- und Selbstverkennung, fehlende Krankheitseinsicht, eine formale Denkstörung und Gedankenspringen diagnostiziert worden waren.