Er sei mit kindlichem Verhalten aufgefallen und habe bei einfacheren Aufgaben, wie etwa dem Zuschneiden eines Bildes und Einfügen in einen Bilderrahmen, Schwierigkeiten gehabt. Es seien einige Interventionen nötig und die Impulskontrolle des Beschwerdegegners sei reduziert gewesen. Dieser Zustand hätte sich bis zum Austritt im Oktober 2021 zwar verbessert, es wurde aber immer noch von einer leichten bis mittelgradigen neuropsychologischen Störung ausgegangen und festgehalten, dass noch kognitive Auffälligkeiten vorhanden seien. Er zeige sich etwa bei der Informationsverarbeitung verlangsamt, und bei der einmaligen Vermittlung von viel Information komme es zur Überforderung.