Sodann ergibt sich aus einem weiteren Bericht des Kantonsspitals […] vom 3. September 2021, dass der Knochendeckel am 1. September 2021 reimplantiert wurde. Weshalb die Vorinstanz diese Austrittsberichte vor Abschluss des Strafverfahrens nicht einholte und die Verletzung rechtlich als "einfach" qualifizierte, ist nicht nachvollziehbar. Bereits im Polizeirapport vom 9. Oktober 2021 wurde festgehalten, dass der Beschwerdegegner mit der REGA ins Spital transportiert werden musste, in ein künstliches Koma versetzt wurde, ein Teil der Schädelplatte aufgrund der Schwellung des Gehirns entfernt werden musste und diese dann wieder eingesetzt wurde.