Die Vorinstanz reichte am 22. Mai 2023 die Akten ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner liess sich nach erstreckter Frist am 2. Juni 2023 vernehmen und ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerde beantragen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen