"1. Die Wiederaufnahmeverfügung vom 2. Mai 2023 sei aufzuheben und es sei auf die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer sowie auf die Zulassung von B.___ als Privatkläger zu verzichten. 2. Eventualiter sei Ziff. 3 des Dispositivs der Wiederaufnahmeverfügung vom 2. Mai 2023 aufzuheben und es sei die Zulassung von B.___ als Privatkläger zu verweigern. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Staatskasse."