vertreten, reichte am 12. September 2022 die Suva-Akten ein und ersuchte um Wiederaufnahme des Verfahrens, weil die Körperverletzung irrtümlich als einfach qualifiziert worden sei. Aus den Suva-Akten ergebe sich, dass es sich um eine schwere Körperverletzung und folglich um ein Offizialdelikt handle. Daraufhin nahm das Untersuchungsamt Uznach am 2. Mai 2023 das Strafverfahren gegen A.___ wieder auf, und zwar wegen des Verdachts der fahrlässigen schweren Körperverletzung. Zudem liess es B.___ als Privatkläger im Strafverfahren zu. C.- Gegen die Wiederaufnahme erhob der anwaltlich vertretene A.___ am 12. Mai 2023 Beschwerde bei der Anklagekammer und stellte folgende Anträge: