B.- Am 1. März 2022 stellte das Untersuchungsamt Uznach das Strafverfahren gegen A.___ wegen fahrlässiger einfacher Köperverletzung ein. Zur Begründung wurde ausgeführt, besagter Tatbestand sei ein Antragsdelikt und B.___ habe am 28. August 2021 auf das Stellen eines Strafantrags verzichtet. B.___, inzwischen anwaltlich © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte