Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h kann nur bei einer Begehung innerorts eine "kritische Grenze" (bzw. ein Vergehen) darstellen. Dies ergibt sich aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGer 6B_236/2022 vom 5. September 2022 E. 2.1 mit Hinweis auf BGE 143 IV 508 E. 1.3 und BGE 132 II 234 E. 3.1 f.). Eine © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte