Das Untersuchungsamt Gossau beantragte mit Schreiben vom 17. April 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verwies zur Begründung auf die Ausführungen in der Verfügung vom 23. März 2023. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen