C.- Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 3. April 2023 Beschwerde bei der Anklagekammer und stellte folgende Anträge: "1. Es sei festzustellen, dass das Einvernahmeprotokoll vom 14.09.2022 betreffend die Geschwindigkeitsübertretung vom 13.08.2022 sowie sämtliche Dokumente, die sich auf dessen Inhalt beziehen, insbesondere der Erledigungsrapport vom 14.09.2022, nicht verwertbar sind, und es sei anzuordnen, diese Dokumente aus den Akten zu entfernen.