Anlässlich dieser Einvernahme belehrte X.___ A.___ über seine Rechte und hielt ihm ein SVG-Vergehen vor, begangen aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts von netto 25 km/h. B.- A.___ stellte am 28. Januar 2023 beim Untersuchungsamt Gossau den Antrag, es seien das Einvernahmeprotokoll vom 14. September 2022 zur Geschwindigkeitsüberschreitung vom 13. August 2022 und sämtliche Dokumente, die sich auf dessen Inhalt bezögen, als unverwertbar zu deklarieren und unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staats aus den Akten zu entfernen. Das Untersuchungsamt Gossau lehnte diesen Antrag mit Verfügung vom 23. März 2023 ab.