b) Das Ausstandsgesuch wird mit einem Telefongespräch vom 8. März 2023 zwischen dem Rechtsvertreter des Gesuchstellers und dem Gesuchsgegner begründet. Unbestritten ist, dass dieses Telefongespräch stattgefunden hat. Keine Einigkeit herrscht über den genauen Inhalt des Gesprächs.