B.- Mit Eingabe vom 29. März 2023 beantragte A.___ den Ausstand des verfahrensleitenden Staatsanwalts. Am 31. März 2023 leitete der betroffene Staatsanwalt das Ausstandsbegehren zuständigkeitshalber weiter an die Anklagekammer, nahm gleichzeitig Stellung dazu und beantragte die Abweisung des Gesuchs. Diese Eingabe wurde dem Gesuchsteller am 4. April 2023 zugestellt, worauf er mit Eingabe vom 27. April 2023 replizierte. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen