Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: AK.2023.185-AK Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Strafkammer und Anklagekammer Publikationsdatum: 24.07.2023 Entscheiddatum: 24.05.2023 Entscheid Kantonsgericht, 24.05.2023 Art. 56 StPO (SR 312.0) Ausstand. Allein der Hinweis des verfahrensleitenden Staatsanwalts, er dehne das Strafverfahren nach einer allfälligen Einsprache gegen den Strafbefehl möglicherweise auf weitere Tatbestände aus, erweckt nicht den Anschein der Befangenheit. Präsident Urs Gmünder, Mitglieder Dr. Armin Bossart und Franziska Ammann, Gerichtsschreiberin Jeannine Schweizer A.__, Gesuchsteller,