c)Einem Einvernahmeprotokoll kommt unter anderem eine Gedächtnis- und Beurkundungsfunktion zu. Um diese erfüllen zu können, hat es die bei polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Einvernahmen gemachten Aussagen sowie Vorgänge wahrheitsgetreu festzuhalten (vgl. BSK StPO-Näpfli, 2. Aufl. 2014, Art. 76 N 1 f.). Zu berücksichtigen ist, dass das Einvernahmeprotokoll die während der polizeilichen Einvernahme vom 14. September 2022 gemachten Aussagen wahrheitsgetreu wiedergibt. Zwar trifft zu, dass der Angezeigte fälschlicherweise von einer Tatbegehung ausserorts sprach;