© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Strafverfahrens zu entscheiden (Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO und Art. 17 Abs. 2 lit. b EG- StPO). Vorliegend wurde einem Kantonspolizisten vorgeworfen, sich der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) strafbar gemacht zu haben. Damit hat die Anklagekammer über die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Angezeigten zu entscheiden.