C.-Am 4. April 2023 wurde dem Kommando der Kantonspolizei St. Gallen und X.___ Gelegenheit zu einer Vernehmlassung gegeben. Die entsprechenden Stellungnahmen gingen fristgerecht bei der Anklagekammer ein. Die Kantonspolizei St. Gallen und X.___ beantragten die Nichterteilung der Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1.-Bei Strafanzeigen, welche die Amtsführung von Behördenmitgliedern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons St. Gallen oder seiner Gemeinden betreffen, hat die Anklagekammer über die Ermächtigung zur Eröffnung eines