A.- Die Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Gossau, führt ein Strafverfahren gegen A.___ (Anzeiger) wegen Verdachts auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Am 14. September 2022 wurde A.___ von der Kantonspolizei St. Gallen, X.___ (Angezeigter), zur Sache einvernommen. In der Folge machte A.___ am 28. Januar 2023 beim Untersuchungsamt Gossau geltend, dass das Einvernahmeprotokoll und weitere Dokumente unverwertbar seien. Das Untersuchungsamt Gossau lehnte den Antrag von A.___ mit Verfügung vom 23. März 2023 ab.