Entscheid Kantonsgericht, 31.05.2023 Art. 7 StPO (SR 312.0), Art. 317 StGB (SR 311.0) Ermächtigung. Die Polizei befragte den Anzeiger wegen des Verdachts der groben Verkehrsregelverletzung, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts anstatt innerorts vorgehalten und auch so protokolliert wurde. Aufgrund dieses Fehlers erstattete der Beschuldigte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung im Amt, was zur Einleitung eines Ermächtigungsverfahrens führte. Eine Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung wurde nicht erteilt, weil das Versehen wahrheitsgetreu protokolliert worden war. Präsident Urs Gmünder, Mitglieder Franziska Wenk und Franziska Ammann,