Abgesehen davon bestreiten die Beschwerdegegner, die Raumhöhe nicht eingehalten zu haben. Sie weisen darauf hin, dass die Planbeilagen der ursprünglichen Baueingabe widersprüchliche Masse ausgewiesen hätten und nicht korrekt gewesen seien. Bei der Umsetzung des Wohnbereichs sei die Mindesthöhe eingehalten worden.