Prozessual seien die beiden Beschwerden zu vereinigen. Am 5. Dezember 2022 ging die fristgemäss bezahlte Sicherheitsleistung für beide Verfahren (AK.2022.475-AK und AK.2022.476-AK) von je © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte