C.- Am 15. November 2022 stellte das Untersuchungsamt St. Gallen das Strafverfahren gegen B.___ und C.___ mit jeweils separater Verfügung ein. Dagegen erhob der anwaltlich vertretene A.___ am 28. November 2022 jeweils Beschwerde an die Anklagekammer und beantragte, die angefochtenen Einstellungen seien vollumfänglich aufzuheben. Die Angelegenheit sei zur Durchführung eines ordentlichen Strafverfahrens gegen die beiden Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz an die Vorinstanz zurückzuweisen. Prozessual seien die beiden Beschwerden zu vereinigen.