im Verfahren […] keine Parteistellung zukomme. Dagegen erhob dieser am 20. Mai 2022 Beschwerde an die Anklagekammer, welche die Verfügung mit Entscheid AK.2022.193-AK vom 4. August 2022 aus formellen Gründen (Verletzung des rechtlichen Gehörs) aufhob und die Angelegenheit zu neuer Verfügung über die Frage der Parteistellung des Beschwerdeführers an das Untersuchungsamt St. Gallen zurückwies. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2022 gewährte das Untersuchungsamt St. Gallen A.___ die Parteistellung.