B.- Das Untersuchungsamt St. Gallen stellte A.___ mit Parteimitteilung vom 8. März 2022 die Einstellung des Verfahrens gegen B.___ und C.___ in Aussicht und räumte ihm eine Frist von 10 Tagen für allfällige Beweisanträge ein. Innert mehrmals erstreckter Frist reichte er am 4. Mai 2022 eine Stellungnahme zur Parteimitteilung ein. Nach einem personellen Wechsel in der Fallführung verfügte das Untersuchungsamt St. Gallen am 9. Mai 2022, dass A.____ im Verfahren […] keine Parteistellung zukomme.