Rechtmässigkeit der Hausdurchsuchung infrage gestellt und überprüft werden kann (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 2C_295/2021 vom 1. Dezember 2021 E. 3.3.1 f.). Dasselbe hat auch zu gelten, wenn anlässlich der Hausdurchsuchungen Sicherstellungen gemacht werden, welche nachher beschlagnahmt werden, zumal © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte dagegen die Beschwerde offensteht (vgl. Zürcher Kommentar StPO-Keller, 3. Aufl., Art. 244 N 16).