© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Die Vorinstanz reichte am 15. Juli 2022 die Akten ein und liess sich vernehmen; sie beantragte kostenfälliges Nichteintreten, eventualiter kostenfällige Abweisung der Beschwerde, und machte für das Beschwerdeverfahren eine Gebühr von Fr. 300.– geltend. Der Beschwerdeführer antwortete darauf mit Eingabe vom 15. September 2022. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen: