B.-Am 24. Juni 2022 führte die Polizei an der […]strasse […] in X.___ eine Hausdurchsuchung durch und nahm verschiedene Personen, darunter A.___, fest. Anlässlich der Festnahme fand die Polizei im Hosensack von A.___ einen Schlüsselbund und stellte diesen sicher. Das Untersuchungsamt Gossau verfügte am 30. Juni 2022, 10.25 Uhr, gegenüber der Kantonspolizei mündlich, dass der sichergestellte Schlüsselbund mit den Zimmerschlössern der Wohnung an der […]strasse […] in X.___ abzugleichen sei. Mit Durchsuchungsbefehl vom 9. August 2022 erliess das Untersuchungsamt Gossau nachträglich eine schriftliche Anordnung.