Entscheid der Anklagekammer: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Angelegenheit wird zuständigkeitshalber an das Berufungsgericht (Strafkammer des Kantonsgericht St. Gallen) überwiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/6