B.-Mit Entscheid vom 9. Juni 2022 sprach der Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen B.____ vom Vorwurf der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten frei. Gleichentags wies er in einer separaten Verfügung das Gesuch von A.___ um unentgeltliche Rechtspflege ab. Dagegen erhob A.___ am 15. August 2022 Beschwerde an die Anklagekammer und beantragte Folgendes: 1. es sei die Verfahrensdauer sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren. 2. es sei der Ehefrau ein allfälliger Prozesskostenvorschuss aufzuerlegen, und zwar auch für zurückliegende Prozesskosten;