Hier bestand die Möglichkeit zur Berufung und wurde auch genutzt. Entsprechend wurde auf die Beschwerde nicht eingetreten und die Eingabe zuständigkeitshalber an das Berufungsgericht weitergeleitet. Präsident Urs Gmünder, Mitglieder Franziska Wenk und Franziska Ammann, Gerichtsschreiberin Jeannine Schweizer A.___, Beschwerdeführer, gegen Kreisgericht St. Gallen, Vorinstanz, betreffend © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte unentgeltliche Rechtspflege Sachverhalt: