c)Der Stundenrapport der X.__ vom Februar 2022 weist eine Leistung von 26,5 Stunden gemeinnütziger Arbeit aus. Für die Monate März 2022 wurden 21 Stunden, April 2022 15 Stunden und Mai 2022 38,5 Stunden [richtig: 37,5 Stunden] verzeichnet. Dies ergibt © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ein Total von 101 Stunden [richtig: 100 Stunden]. Eine solche Zusammenstellung fehlt in der angefochtenen Verfügung.