Am 23. August 2022 reichte der Beschwerdeführer eine verbesserte Eingabe ein. Das Sicherheits- und Justizdepartement beantragte am 29. August 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verwies zur Begründung auf die angefochtene Verfügung und die Vollzugsakten. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 5. September 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Stellungnahmen wurden den Verfahrensbeteiligten am 30. August und 7. September 2022 zugestellt. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen: