C.-Am 5. August 2022 wandte sich A.__ an die Anklagekammer und machte geltend, dass er nicht einverstanden sei, dass "nur" 101 Stunden angerechnet würden. Seines Wissens müsste er mehr als 101 Stunden in der X.__ geleistet haben. Der Präsident der Anklagekammer wies am 10. August 2022 die Eingabe des Beschwerdeführers zur Verbesserung zurück, wobei dieser zu begründen hatte, weshalb er der Meinung sei, mehr als 101 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet zu haben, und um die fehlende Unterschrift zu ergänzen. Am 23. August 2022 reichte der Beschwerdeführer eine verbesserte Eingabe ein.