© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B.-Mit Verfügung vom 22. Juli 2022 widerrief das Sicherheits- und Justizdepartement, Amt für Justizvollzug, die Bewilligung vom 24. Januar 2022 des Vollzugs der Freiheitsstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit. Die von A.__ verrichtete gemeinnützige Arbeit von 101 Stunden wurde im Umfang von 25 Tagen an die mit Strafbefehl des Untersuchungsamts Altstätten vom 25. Mai 2021 ausgesprochene Freiheitsstrafe angerechnet. Auf die Erhebung einer Verfügungsgebühr wurde verzichtet.