2.-8. Mai 2022 wiederum weniger als 8 Stunden gemeinnützige Arbeit, den Rest des Monats erbrachte er wöchentlich zwischen 8 und 14,5 Stunden gemeinnützige Arbeit. Am 30. Mai 2022 erhielt die Vollzugsbehörde den rechtskräftigen Strafbefehl des Untersuchungsamts Altstätten vom 28. April 2022; darin war A.__ wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Die Vollzugsbehörde gewährte A.__ am 9. Juni 2022 das rechtliche Gehör zum Widerruf der gemeinnützigen Arbeit, worauf sich dieser am 19. Juni 2022 per E-Mail vernehmen liess.