A.-Das Untersuchungsamt Altstätten verurteilte A.__ mit Strafbefehl vom 25. Mai 2021 wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Verletzung der Auskunftspflicht im Sinne des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 45 Tagen. Am 3. September 2021 ersuchte A.__ beim Sicherheits- und Justizdepartement, Amt für Justizvollzug, um Vollzug der Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit. Dieses bewilligte das Gesuch am 24. Januar 2022 und legte fest, dass A.__ 180 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der X.__, zu absolvieren habe, beginnend am 14. Februar 2022 bis spätestens 22. Juli 2022.