© Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 5.-Im Ermächtigungsverfahren sind praxisgemäss weder amtliche Kosten zu erheben noch Parteientschädigungen zuzusprechen. Entscheid: 1. Die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt wird im Zusammenhang mit dem unrechtmässigen Einlesen einer DNA-Spur ins DNA- Profil Informationssystem erteilt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/8