Aus den Verfahrensakten gegen A.___ gehe nicht hervor, wer die Eintragung schliesslich zu verantworten habe, und ob dies im Wissen um die Unzulässigkeit der Eintragung von Spuren tatortberechtigter Personen erfolgt sei. bb)Im Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen vom 29. Juni 2022 wurde ausgeführt, dass die Spur PCN X.___, welche im Zusammenhang mit dem Einbruchdiebstahl an der […]strasse in D.___ ab dem äusseren Rahmen und der Glasscheibe der beschädigten Sitzplatztüre erhoben worden sei, A.___ als tatortberechtigter Person zuzuordnen gewesen sei. Zwecks Unterscheidung der tatortberechtigten DNA von der