b) aa)Am 13. Juli 2022 zeigte der verfahrensleitende Richter am Kreisgericht an, dass die DNA-Spur Prozess-Kontroll-Nummer (PCN) X.___, welche A.___ zuzuordnen sei, unrechtmässig ins DNA-Profil-Informationssystem eingelesen worden sei, respektive die Strafverfolgungsbehörden dafür hätten sorgen müssen, dass dies nicht geschehe. Die entsprechende Spur sei von A.___, der tatortberechtigten Person, entnommen worden. Dieser habe der Polizei am 8. Mai 2021 einen Einbruchdiebstahl an seinem Wohnort in D.___ gemeldet. Dabei habe die Polizei unter anderem die Spur PCN X.___ ab dem äusseren Rahmen und der Glasscheibe der beschädigten Sitzplatztüre erhoben.