Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1B_316/2012 vom 31. Juli 2012 E. 2.2.3). Eine Ermächtigung wird entsprechend nur erteilt, wenn der Anzeiger "ein Mindestmass an Hinweisen auf strafrechtlich relevantes Verhalten" darzutun vermag. Dabei genügt bereits eine geringe Wahrscheinlichkeit für strafbares Verhalten, um die Ermächtigungserteilung auszulösen (BGer 1C_438/2014 vom 19. März 2015 E. 2.1 und 2.2, 1C_107/2015 vom 22. Mai 2015 E. 2.2).