B.-Das Untersuchungsamt St. Gallen leitete die Verfahrensakten des Kreisgerichts in der Sache […] und die eigenen Akten in der Sache […] in der Folge am 29. Juli 2022 zwecks Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens an die Anklagekammer weiter. Zudem reichte es der Anklagekammer den Rapport der Kantonspolizei St. Gallen vom 19. Mai 2021 bezüglich des Einbruchdiebstahls vom 8. Mai 2021, den erkennungsdienstlichen Befehl der Kantonspolizei St. Gallen vom 12. Juli 2021 und den DNA-Direktvergleich/ Auswertungs-Auftrag der Kantonspolizei St. Gallen vom 13. Juli 2021 ein. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.