A.-Mit Schreiben vom 13. Juli 2022 zeigte der verfahrensleitende Richter des Kreisgerichts St. Gallen dem Leitenden Staatsanwalt des Untersuchungsamtes St. Gallen an, dass im Verfahren […], welches vor Kreisgericht St. Gallen gegen A.___ geführt worden sei, der Verdacht des Amtsmissbrauchs nach Art. 312 StGB gegen Unbekannt vorliege.