255 Abs. 1 lit. b StPO in die Datenbank, welches in einem Delikt mit unbekannter Täterschaft einen "cold hit" generiert, stellt einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar (E. 3 b/cc und dd). Damit kann ein Amtsmissbrauch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden (E. 3 b/ee). Präsident Urs Gmünder, Mitglieder Franziska Wenk und Franziska Ammann, Gerichtsschreiberin Kathrin Schläpfer Untersuchungsamt St. Gallen, Anzeigerin, gegen Unbekannt, Angezeigte, © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte betreffend Ermächtigung Sachverhalt: