Die Sicherheitsleistung von Fr. 4'000.– ist der Beschwerdeführerin zurückzuerstatten. Die Beschwerdegegnerin hat demgegenüber dem Verfahrensausgang entsprechend keinen Entschädigungsanspruch. Entscheid: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Einstellungsverfügung des Kantonalen Untersuchungsamtes vom 11. Mai 2022 […] wird aufgehoben. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Der Staat trägt die Entscheidgebühr von Fr. 1'500.–.