Dies könnte allenfalls ebenfalls dafürsprechen, dass die Beschwerdegegnerin den Hund und ihre Mutter speziell hätte beobachten müssen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann damit nicht zum vornherein ausgeschlossen werden. Ob es einen Freispruch oder einen Schuldspruch geben wird, scheint offen. Somit kann auch rechtlich nicht von einem klaren Fall ausgegangen werden.