Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Konfrontationseinvernahme hielten die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin an ihren Aussagen gegenüber der Polizei fest. So gab die Beschwerdegegnerin an, dass sie am 2. April 2021 in […] spazieren gegangen seien. Zuerst sei nichts Auffälliges gewesen. Dann habe die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte