Eine derartige Problematik und entsprechende Symptome seien insbesondere im Fragebogen der Anästhesie verneint worden. Somit könne heute nicht nachträglich postuliert werden, der Herzinfarkt hätte im Voraus erkannt werden müssen (ähnlich auch IRM-SG-Gutachten, "die in den Krankenunterlagen dokumentierten Befunde entsprechen zwar nicht dem typischen Bild eines Herzinfarktes"). Auch das Parteigutachten spricht davon, dass die geschilderten Symptome und Beschwerden seitens der Verstorbenen nicht typisch gewesen seien für das Vorliegen eines Herzinfarkts.