bb)Bezüglich des Herzinfarkts sprechen sowohl das IRM-BE-Gutachten als auch das Parteigutachten vom 13. Juni 2022 (Parteigutachten) davon, dass Patientinnen im Alter der Verstorbenen ohne anamnestischen Hinweise für eine Lungen- und/oder Herzproblematik präoperativ nicht mit Lungenröntgenbild und EKG abgeklärt würden. Gemäss dem IRM-BE-Gutachten hätte der Herzinfarkt theoretisch erkannt werden können, wenn sich aus der Anamnese einschliesslich Fragebogen der Anästhesie und der klinischen Untersuchung ex ante Hinweise für das Vorliegen einer Herzerkrankung ergeben hätte. Eine derartige Problematik und entsprechende Symptome seien insbesondere im Fragebogen der Anästhesie verneint worden.