Somit könne heute nicht nachträglich postuliert werden, der Herzinfarkt hätte im Voraus erkannt werden müssen. Es sei vorgängig keine Diagnostik zu einem möglichen Herzinfarkt durchgeführt worden. C.__ sel. habe in der Anamnese und der Klinik einen Beschwerde-Sachverhalt präsentiert, der im damaligen Zeitpunkt eine Oberbauchproblematik nachvollziehbar habe vermuten lassen. Gemäss aktueller Praxis im klinischen Alltag werde bei fehlender Anamnese bzw. unauffälliger klinischer Untersuchung vor der Operation nicht mehr zwingend eine Herzstromkurve (EKG) abgeleitet. Das Unterlassen dieser Untersuchung sei somit im Nachhinein nicht als unsorgfältige präoperative Abklärung zu werten.