© Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte mehrere Tage alten Herzinfarkts war gemäss dem Gutachten aufgrund der individuellen Unterschiede der jeweiligen Gewebereaktion hingegen nicht möglich. Die klinische Diagnose einer akuten Cholezystitis lasse sich aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehen, ob die nicht korrekte Diagnose vorwerfbar ("Diagnosefehler") oder nicht ("Fehldiagnose") gewesen sei, müsse durch einen Fachexperten abschliessend geklärt werden.